Honorare für Coaching und Beratung

Für Coaching und Beratung berechne ich meinen Stundensatz in der Regel entsprechend der Ziffer 870 der Gebührenordnung (GOP). Dabei wende ich - je nach Aufwand und Vorbereitungsumfang - den üblichen Hebesatz 3 an.  Entsprechend berechne ich ein Halbtagshonorar von derzeit €820,14. 


Für An- und Abreisen stelle ich Reisekosten in Rechnung, die sich aus meinen Kosten für Transportmittel und gegebenenfalls Unterkunft sowie meinem stündlichen Ausfallhonorar (50% von Ziffer 870, Hebesatz 3 der GOP, derzeit €68,35) für die Zeiten der An- und Abreise zusammensetzen. 


Für schulpsychologisches Coaching und die Beratung von Lehrkräften berechne ich in der Regel einen reduzierten Stundensatz. Dieser entspricht der Ziffer 870 der Gebührenordnung für Psychologen (GOP), unter Anwendung des  Hebesatzes 2,3 (entspricht dem Honorar für eine psychotherapeutische Kassenbehandlung). Sollten Sie im Referendariat sein, sprechen Sie mich bitte direkt an.